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   OLG Koblenz, 29.06.2010 - 5 U 545/10   

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https://dejure.org/2010,28952
OLG Koblenz, 29.06.2010 - 5 U 545/10 (https://dejure.org/2010,28952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.06.2010 - 5 U 545/10 (https://dejure.org/2010,28952)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 5 U 545/10 (https://dejure.org/2010,28952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Überprüfung der vom Gericht vorgenommenen Schmerzensgeldbemessung durch das Berufungsgericht; Konkrete Folgen einer tätlichen Auseinandersetzung unter Jugendlichen als wesentliches Bemessungskriterium; Höhe des Schmerzensgeldes für einen Fausthieb mit ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; ZPO § 287; ZPO § 511
    Grenzen der Prüfungsbefugnis des Berufungsgerichts bei der Schmerzensgeldbemessung. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 847; ZPO § 287
    Höhe des Schmerzensgeldes für Fausthieb mit vorübergehender Lockerung der Frontzähne; Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Schädigers bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1323
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Aachen, 13.09.2005 - 10 C 285/04
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2010 - 5 U 545/10
    Das LG Aachen hat am 13.09.2005 (10 C 285/04) für den Verlust zweier Vorderzähne durch eine zumindest bedingt vorsätzlich verursachte Kopfnuss ein Schmerzensgeld von 750 EUR, mittels Index angepasst von 803 EUR, zuerkannt (Hacks/Ring/Böhm, aaO. lfd. Nr. 25.319).
  • AG Düsseldorf, 18.03.2009 - 37 C 3951/08
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2010 - 5 U 545/10
    So hat das AG Düsseldorf in einem Urteil vom 18.3.2009 (37 C 3951/08) bei einer Lockerung der Zähne durch vorsätzliche Faustschläge ein Schmerzensgeld von 600 EUR für angemessen gehalten, wobei es schmerzensgelderhöhend berücksichtigt hat, dass der dortige Schädiger die Tat abgestritten hatte (Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeld-Beträge, 28. Auflage 2010, lfd. Nr. 28.124, zitiert nach juris).
  • AG Trier, 27.02.1986 - 8 C 346/85
    Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2010 - 5 U 545/10
    Für einen Verlust von zwei Schneidezähnen und der Lockerung sieben weiterer Zähne durch einen Faustschlag hat das AG Trier im Jahre 1986 (Urteil v. 27.2.1986 - 8 C 346/85; Hacks/Ring/Böhm, aaO. lfd. Nr. 14.158) einen Schmerzensgeldbetrag von 1.500 DM für ausreichend angesehen, was bei einer Indexanpassung einem Betrag von 1.156,00 EUR entspricht.
  • OLG München, 22.11.2012 - 23 U 3830/12

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Verletzung beim Stockkampf zweier

    Unter Abwägung sämtlicher Aspekte und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in anderen Fällen der Beschädigung oder des Verlusts von Zähnen (OLG Köln, Urteil vom 17.05.2006, 19 U 37/06; OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2006, 26 U 171/05; OLG Koblenz, Urteil vom 29.06.2010, 5 U 545/10; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2007, 3 U 91/06) erachtet der Senat ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro als angemessen.
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